Dr. Peter Eckerstorfer

Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

  • Neue Adresse: Puchberger Straße 41, 4600 Wels
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FAQ

Was unterscheidet einen Wahlarzt von einem Kassenarzt?
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Stellt ein Wahlarzt normale Rezepte aus? Kann er „krankschreiben“?

Was unterscheidet einen Wahlarzt von einem Kassenarzt?

    • Ein Kassenarzt übernimmt mit dem Vertrag, den er von den Krankenkassen erhält, auch die Verpflichtung, die PatientInnen in seinem
      Einzugsgebiet angemessen zu versorgen.
      Da in der Regel die Behandlungskosten in der Ordination nach dem Stecken der e-card von der Krankenkasse übernommen werden, müssen die PatientInnen selbst nichts bezahlen. Darum ist auch der Andrang bei KassenärztInnen mitunter sehr groß, es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
    • Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit einer Krankenkasse und gewinnt die Freiheit, so viele PatientInnen zu behandeln, wie ihm sinnvoll erscheint. Dadurch kann er längere Gespräche anbieten und Wartezeiten vermeiden.
    • Ein Wahlarzt verrechnet seine Leistung direkt mit den PatientInnen, die wiederum einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.

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Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    • Bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden etwa 2/3 der Kosten zurückerstattet. Im 1. Lebensjahr nahezu 100%.
    • Vorsorgeuntersuchungen werden von uns direkt mit den Kassen verrechnet und sind für Sie kostenlos.
    • Bei anderen Untersuchungen werden meist 30 bis 80% des Rechnungsbetrages erstattet.
    • Für Akupunktur-Behandlungen bezahlen die einzelnen Krankenkassen recht unterschiedliche Beträge.

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Wie funktioniert die Rückerstattung?

    • Nach Bezahlen der Honorarnote, die Sie von uns bekommen, senden Sie diese mit der Zahlungsbestätigung an Ihre Krankenkasse, die Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überweist.
    • Wenn Sie bei uns in der Ordination bar oder mit Bankomatkarte bezahlen, übernehmen wir gerne für Sie das Ansuchen um Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

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Stellt ein Wahlarzt normale Rezepte aus? Kann er „krankschreiben“?

    • Mit einem von mir ausgestellten Rezept erhalten Sie in jeder Apotheke die verschriebenen Medikamente.
      Die Umwandlung in ein Kassenrezept erledigt als Serviceleistung jede Apotheke in Wels (und wahrscheinlich auch jede andere in Ihrer Nähe).
    • Eine Krankmeldung ist wie bei einem Kassenarzt möglich.

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Wahlarzt Dienstzimmer