Informationen rund um den Wahlarzt
Was unterscheidet einen Wahlarzt von einem Kassenarzt?
- Ein Kassenarzt verrechnet seine Honorare direkt mit der Krankenkasse, meist müssen die Patient:innen selbst nichts bezahlen. Darum ist auch der Andrang bei Kassenärzt:innen mitunter sehr groß, es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
- Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Er behandelt so viele Patient:innen, wie ihm sinnvoll erscheint. Dadurch kann er längere Gespräche anbieten und Wartezeiten vermeiden.
- Ein Wahlarzt verrechnet seine Leistung direkt mit den Patient:innen, die wiederum einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
- Die Untersuchung mit 4-7 Lebenswochen kostet ca. 105 Euro, spätere Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen 60-80 Euro.
- Ist Ihr Kind krank, kostet ein Arztbesuch (je nach Aufwand) 32-60 Euro.
- Bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen im ersten Lebensjahr werden beinahe alle Kosten rückerstattet, später ca. 70 %.
- Bei anderen Untersuchungen werden ca. 30 bis 80% des Rechnungsbetrages erstattet.
- Für Akupunktur-Behandlungen bezahlen die einzelnen Krankenkassen recht unterschiedliche Beträge.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
- Sie bekommen nach dem Arztbesuch eine Honorarnote und bezahlen diese bar oder mit Bankomatkarte. Gerne senden wir für Sie diese an Ihre Krankenkasse, die Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überweist.
Stellt ein Wahlarzt normale Rezepte aus? Wo erhalte ich eine Pflegefreistellung?
- Standardmäßig stellen wir Ihnen ein e-Rezept aus. Mit der e-Card erhalten Sie die Medikamente in jeder Apotheke. Auf Wunsch drucken wir das Rezept auch aus.
- Wenn Ihr Kind krank ist und Sie für Ihren Arbeitsplatz eine Pflegefreistellung benötigen, stellen wir diese nach einem Arztbesuch gerne aus.
- Eine Krankmeldung ist wie bei einem Kassenarzt möglich.